30.08.2006
|
AK: Viele gesetzwidrige Vertragsklauseln im Online-Handel
Die AK hat die Vertragsklauseln von
18 Online-Elektrohändlern und
Online-Fotoentwicklern überprüft. Kein einziger Vertrag war vollkommen gesetzeskonform, im Durchschnitt fanden die Konsumentenschützer zehn unrechtmäßige Bestimmungen pro Vertrag.
Während die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes sehr oft nicht eingehalten wurden, fanden sich hingegen kaum Verstöße gegen die Fernabsatz-Richtlinie. |
|
Nachteile für Konsumenten Ein Unternehmen brachte es sogar auf 39 gesetzwidrige Klauseln. Jedes untersuchte Unternehmen habe sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so zurechtgeschnitzt, dass die Konsumenten im Nachteil seien, kritisiert AK Verbraucherschützer Harald Glatz.
Die Unternehmen würden vor allem versuchen, die Gewährleistungsrechte zu schmälern und sich vor Haftungsfragen zu drücken.
|
|
544 Klauseln Insgesamt wurden 544 Vertragsklauseln von 18 Unternehmen geprüft. Das Resultat: 186 Klauseln verstoßen gegen das Gesetz, benachteiligen grob die Rechte der Konsumenten und sind damit sittenwidrig.
|
|
Krasse Beispiele U.a. wurden folgende Klauseln von der AK beanstandet, weil sie gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen:
"Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes mitteilen"
"Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich"
"Das Unternehmen haftet nur bei grober Fahrlässigkeit".
|
|
Fernabsatzrichtlinie Die besonderen gesetzlichen Bestimmungen für Geschäfte im Fernabsatz wurden hingegen - mit einer Ausnahme - in allen Fällen eingehalten. Und zwar hat ein Unternehmen gegen die besondere Informationspflicht verstoßen.
|