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Datenspeicherungskosten
Eine (durchaus umstrittene) EU-Richtline sieht die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, vor.
Die dafür anfallenden Kosten werden wohl auf die Konsumenten abgewälzt werden. In Österreich ist die Richtlinie noch nicht in nationales Gesetzt umgesetzt, trotzdem gibt es aber jetzt schon Anbieter, die eine Gebühr für die Errichtung einer solchen Datenbank verrechnen. Zumindest derzeit ist das aber noch unstatthaft und was es künftig kosten wird noch unklar. |
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Daten sechs Monate lang aufheben Die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten soll die Verfolgung von Verbrechen, zum Beispiel Terrorismus, erleichtern. Demnach müssen Telefon-, Mobilfunkanbieter und Internetprovider künftig Daten der Kunden sechs Monate lang aufheben:
Also wer mit wem, wann, wie lange telefoniert hat, sowie der Standort von Handy-Anrufern und der Ursprung und das Ziel einer Internetverbindung.
Die Richtlinie hätte im Telefonbereich bereits im September letzten Jahres umgesetzt werden müssen. Für Internet – und Maildaten gibt es eine Frist bis März 2009.
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Irland hat Klage beim EuGH eingereicht In Österreich ist man mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes aber bewusst säumig, sagt Marcin Kotlowski, vom dafür zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie:
"Wir sind bei dieser Richtlinie grundsätzlich sehr skeptisch und wollen derzeit warten auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vor dem Hintergrund der Klage Irlands, die das Zustandekommen dieser Richtlinie zum Gegenstand hat."
Der EuGH verhandelt die Vorratsdatenspeicherung am 1. Juli. Wann das Urteil veröffentlicht wird, steht noch nicht fest.
"Und danach werden wir weitere Schritte setzen in der materiellen Ausprägung der Telefondatenspeicherung. Daraufhin eine Evaluierung dieser Maßnahme und mit März 2009 würde wiederum die Frist für Internetdaten beginnen."
Wer die Kosten für die Errichtung dafür vorgesehener Datenbanken übernehmen soll, regelt die Richtlinie nicht, aber, so Marcin Kotlowski:
"Wir führen genau deshalb Diskussionen mit der Industrie um Klarheit zu bekommen, wie die Kosten abgeschätzt werden, wie sich das auswirken könnte auf die Belastung des Sektors und werden vor diesem Hintergrund dann gemeinsam mit dem Sektor Entscheidungen treffen."
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Gebühr darf nicht eingehoben werden Einschlägige Erfahrungen legen allerdings nahe, dass die anfallenden Kosten auf die Konsumenten abgewälzt werden. Und es gibt sogar auch jetzt schon Betreiber, die unter Hinweis auf die kommenden Speicherungsverpflichtungen eine Gebühr verrechnen.
Da es aber derzeit eben noch keine österreichische Rechtsgrundlage zur Datensammlung gibt, dürfen dafür auch keine Kosten verlangt werden, stellt AK-Datenschutzexpertin Daniella Zimmer fest:
"Das heißt, ein Internet – oder Telefonanbieter hat derzeit auch gar nicht hinreichende Informationen darüber, wie und wie lange, er derartige Daten speichern kann. Das heißt er kann netzwerktechnisch derzeit auch keine Vorsorge dafür treffen."
Wozu noch kommt:
"Verkehrsdaten müssen nach derzeitiger Datenschutzrechtslage, sofort nach Herstellung der Verbindung wieder gelöscht werden. Das heißt, auf Basis der derzeitigen Rechtsregeln darf ein Anbieter Vorratsdaten seiner Telefonkunden oder Internetkunden gar nicht anlegen."
Womit Telefon- und Internetkunden also zumindest eine Schonfrist haben, bevor sie für etwas, das sie kaum wollen und brauchen, zahlen werden müssen.
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