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29.04.2010

Materialkennzeichnung bei Schuhen oft unzureichend

Bei jedem dritten Paar Schuhe fehlt die Materialkennzeichnung völlig, oder sie ist nur unvollständig vorhanden. Das geht aus einer Erhebung der AK Wien hervor. Die Konsumentenschützer prüften 600 Paar Schuhe.


Laut Schuhkennzeichnungsverordnung muss angegeben werden, aus welchen Materialien die Schuhe bestehen. Das gilt für Obermaterial, Futter und Decksohle sowie Laufsohle. Die Kennzeichnung kann schriftlich oder mittels Piktogrammen erfolgen, solange sie lesbar, haltbar und gut sichtbar an mindestens einem Schuh eines Paares angebracht ist.

externen Link öffnenAK: Schuhe nicht immer ordentlich gekennzeichnet

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