17.07.2010
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Unzulässige Spesen bei Fernabsatz-RücktrittBei Fernabsatzgeschäften, also Einkäufen via Internet, E-Mail, Fax oder anderen Kommunikationsmitteln, gibt es ein gesetzlich festgelegtes Rücktrittsrecht von mindestens sieben Werktagen. Der Kunde kann ein geliefertes Produkt ohne Angaben von Gründen zurücksenden und muss den Kaufpreis zurückerstattet bekommen. In der Praxis gibt es dabei allerdings immer wieder Schwierigkeiten. So werden manchmal etwa "Bearbeitungsgebühren" kassiert.
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Virtuelles Konto |
"Unternehmerische Risiko"
Georg S. wollte die verlangten knapp zwei Euro allerdings nicht bezahlen, und wandte sich an help. Unser Rechtsberater Sebastian Schumacher stellt ganz klar fest: "Da es sich aufgrund des Fernabsatzgeschäftes hier um ein gesetzliches Rücktrittsrecht handelt, hat der Konsument das Recht, seinen vollen Kaufpreis zurückzuerhalten. Dafür, dass dem Fernabsatzunternehmer irgendwelche Gebühren oder Zahlungsspesen entstehen, haftet der Konsument nicht. Dabei handelt es sich eben um das unternehmerische Risiko eines Händlers, der seine Waren im Internet anbietet." |
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