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Festnetzanrufe bei Firmen können unerwartet teuer werden
Immer mehr Firmen mit mehreren Standorten, wie etwa Banken und Versicherungen, sind für ihre Kunden nur noch über ihr Virtual Private Network, kurz VPN, mit einer Null-Fünfer-Nummer erreichbar. Aus ganz Österreich zu ein- und demselben Tarif . Aber keineswegs zum Ortstarif. Die Gesprächsgebühren pro Minute sind mitunter um ein Vielfaches teurer als übliche Verbindungsentgelte zu Festnetznummern und besonders ärgerlich sind VPN-Nummern für Telefonkunden, die ein gewisses Kontingent an Freiminuten ins Festnetz haben.
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Unerwartete Kosten Georg Auernig aus Mödling kontrolliert seine Telefonrechnung immer sehr genau und so fiel ihm gleich auf, dass für ein Gespräch mit seiner Bank fast drei Euro verrechnet worden waren. Für ein Festnetzgespräch, das eigentlich nichts kosten sollte, sagt er, weil er einen Vertrag mit sehr vielen Freiminuten pro Monat habe.
Er hatte seine Bankfiliale in Mödling nur über eine Null-Fünfer-Nummer erreichen können. Ihn ärgern die hohen anfallenden Kosten, sagt er, weil er nicht darauf hingewiesen worden sei.
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Keine Information Während bei Mehrwertnummern die Kosten pro Gesprächsminute - noch ehe sie anfallen - angegeben werden müssen, sind Null-Fünfer-Nummern von dieser Pflicht ausgenommen. Auch wenn pro Gesprächsminute je nach Anbieter bis zu 30, 40 Cent anfallen können.
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Unterschiedliche Pakete In der Praxis zeige sich, sagt Wolfgang Feiel von der Telekom-Regulierung RTR, dass es bestimmte Arten von Tarifen gebe, bei denen die so genannten Null-Fünfer-Nummern nicht in den Paketen enthalten sind.
Es gebe aber auch Pakete, bei denen diese speziellen Rufnummern inkludiert sind. Daher empfehle die RTR Konsumenten, bei Vertragsabschluss den Vertrag genau zu studieren. Dort müsse genau beschrieben sein, wie viel ein Anruf zu diesen Null-Fünfer-Nummern koste. Meist werde das unter dem Titel "private Netze" tarifiert.
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Keine Mehrwert-Nummern Wie viel ein Betreiber pro Minute für eine Null-Fünfer-Nummer verlangt, liegt in seinem Ermessen. Da es sich nach den derzeitigen rechtlichen Bestimmungen ncht um eine Mehrwertdienste-Nummer handelt, müssen die Entgeltbestimmungen auch nicht vor einem Gespräch bekannt gegeben werden.
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Regulierung durch Wettbewerb Wenn sich aber zeige, sagt Wolfgang Feiel von der RTR, dass es hier Schwierigkeiten gebe und Endkunden zunehmend Probleme damit hätten, bzw. damit sehr unzufrieden seien, müsse man natürlich schauen, ob der Wettbewerb diesen Missstand korrigiert – indem die Kunden in solche Tarife wechseln, bei denen die Null-Fünferer-Nummern im Freiminutenpaket enthalten sind.
Sollte sich herausstellen, dass der Wettbewerb nicht in der Lage sei, diesen vermuteten Missstand zu korrigieren, müsste sich wohl die Regulierungsbehörde überlegen, ob sie nicht legistische Maßnahmen treffen sollte.
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Rechtliche Maßnahmen Und da man bei der RTR derzeit laut Feiel eher nicht den Eindruck hat, dass der Wettbewerb in diesem Bereich funktioniert – vielen Konsumenten ist noch gar nicht bewusst geworden, wie teuer Gespräche mit Null-Fünfer- Nummern sein können - wird sich die Regulierungsbehörde wohl rechtliche Schritte überlegen müssen.
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