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Wieso Festnetzanrufe bei Firmen unerwartet teuer werden können Immer mehr Firmen mit mehreren Standorten, wie etwa Banken und Versicherungen, sind für ihre Kunden nur noch über ihr Virtual Private Network, kurz VPN, mit einer Null-Fünfer-Nummer erreichbar.
Aus ganz Österreich zu ein- und demselben Tarif. Aber keineswegs zum Ortstarif. Die Gesprächsgebühren pro Minute sind mitunter um ein Vielfaches teurer als übliche Verbindungsentgelte zu Festnetznummern und besonders ärgerlich sind VPN-Nummern für Telefonkunden, die ein gewisses Kontingent an Freiminuten ins Festnetz haben.
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Alkoholfreie Weizenbiere sind kaloriename Durstlöscher Alkolholfreie Hefeweizenbiere sind kalorienarm und gute Durstlöscher, zeigt eine Untersuchung der Stiftung Warentest bei der 12 Mal die Note "gut“ und nur zwei Mal "mangelhaft“ vergeben wurde.
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Bei welchen Mängeln es Reisepreisminderung gibt Entscheidungen des Wiener Handelsgerichts zu Urlaubsmängeln und daraus resultierender Reisepreisminderungen sind in der seit nunmehr bereits vier Jahren bestehenden "Wiener Liste“ gesammelt und diese ist damit inzwischen sowohl zu einer wesentlichen Entscheidungs- als auch zur Orientierungshilfe geworden, wenn es gilt Reisepreisminderungsansprüche zu fixieren.
Nun gibt es die "Wiener Liste" auch als Buch.
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Wie man im "Mitmach-Web" die Privatsphäre schützen kann Das "Mitmach-Web" ist nützlich und unterhaltsam. Soziale Netzwerke wie Facebook machen es ganz einfach, sich mit Freunden oder Geschäftspartnern zu vernetzen. Mit Blogs und Twitter-Nachrichten wird jedermann zum Publizisten.
Leicht vergessen wird dabei, dass man auch zu viel von sich preisgeben kann. Und dann wird es womöglich schwierig, private Informationen wieder aus dem Netz zu kriegen. Das Internet vergisst nie.
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Anspruch auf zugesicherte Zeitschriftenabobeigaben Etliche Zeitschriften werben um Abo-Kunden mit Beigaben, die den Eindruck erwecken, das Abo selbst sei die Beigabe. Und so geschieht es auch immer häufiger, dass Kunden Zeitschriftenabonnements eher wegen der versprochenen Zusatzleistungen, als wegen der Zeitschrift selbst bestellen oder zumindest ohne die Zusatzleistungen die Zeitschrift kaum bestellen würden.
Und dann darf selbstverständlich erwartet werden, dass ein Abo auch mit genau jenen Zusatzgaben geliefert wird, mit denen es geordert worden war und nicht mit irgend welchen anderen Werbebeigaben.
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Unzulässige Spesen bei Fernabsatz-Rücktritt Bei Fernabsatzgeschäften, also Einkäufen via Internet, E-Mail, Fax oder anderen Kommunikationsmitteln, gibt es ein gesetzlich festgelegtes Rücktrittsrecht von mindestens sieben Werktagen. Der Kunde kann ein geliefertes Produkt ohne Angaben von Gründen zurücksenden und muss den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.
In der Praxis gibt es dabei allerdings immer wieder Schwierigkeiten. So werden manchmal etwa "Bearbeitungsgebühren" verlangt.
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