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09.08.2010

Urteil: Klauseln in Hartlauer-Reparaturbedingungen unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat ein weiteres Urteil gegen zwei Klauseln in den Reparaturbedingungen der Firma Hartlauer erwirkt. Das Oberlandesgericht Linz bestätigt eine Entscheidung des Landesgerichtes Steyr, wonach die Bedingungen intransparent und damit gesetzwidrig seien. Die Klausel würde das Recht auf Gewährleistung verschleiern, heißt es.


Der VKI hatte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Reihe von Klauseln der Hartlauer-Reparaturbedingungen abgemahnt. Die Firma gab zu vier Klauseln eine Unterlassungserklärung ab, bei zwei Klauseln kam es zur Verbandsklage und damit zur gerichtlichen Klärung. Das aktuelle Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kosten werden "vom Kunden übernommen"
Die zentrale Klausel lautete: "Garantie-Antrag: Wenn die Kosten aus welchen Gründen auch immer vom Hersteller nicht gedeckt werden, werden die gesamten entstandenen Kosten vom Kunden übernommen".

Diese Klausel würde dem Kunden verschleiern, dass neben der vertraglichen Herstellergarantie auch ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung bestehe. Dem Kunden werde laut VKI suggeriert, dass es bei Reparaturen nur zwei Möglichkeiten gebe: "Entweder übernimmt der Hersteller die Kosten oder aber der Kunde bleibt übrig."

Handelt es sich jedoch um einen gewährleistungspflichtigen Mangel, so muss innerhalb von zwei Jahren nach Kauf die Firma Hartlauer kostenlos verbessern oder austauschen. Eben diese Information werde dem Kunden vorenthalten, was die wahre Rechtslage verschleiere.

Klauseln "bereits geändert"
Robert Hartlauer, der Geschäftsführer der Handelskette, versteht nach eigenen Angaben "die Aufregung nicht". Man habe die vom VKI kritisierten Klauseln längst geändert, erklärte er auf eine ORF-Anfrage.

Die aktuelle Formulierung der umstrittenen Klausel soll jetzt lauten: "Wenn sich herausstellen sollte, dass es sich nicht um einen kostenfreien Garantiefall, einen Fall den der
Löwenschutz abdeckt oder um einen Fall der Gewährleistung handelt, werden die gesamten Kosten (auch für den Kostenvoranschlag) vom Kunden übernommen."

Ob man gegen das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichtes Linz berufen und in die nächste Instanz gehen werde, ist laut Robert Hartlauer "noch offen".

externen Link öffnenVKI: Klausel verschleiert Recht auf Gewährleistung

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