14.08.2010
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Bahnkunden ohne Info über ZugumleitungWer bei einer Bahnfahrt sicher einen eigenen Sitzplatz haben möchte, sollte diesen reservieren. Macht man das Online oder via Telefon, bekommen die ÖBB natürlich auch Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse des Bahnkunden und sollten bei wesentlichen Änderungen der Abfahrtzeiten oder bei vorhersehbaren Zugausfällen die Fahrgäste auch informieren können. Sollten, denn es kann auch ganz anders kommen.
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Zug umgeleitet |
Taxifahrt um 240 Euro |
"Präzedenzfall" mit "unabsehbaren Folgen"
In einem ÖBB-Schreiben an Familie G. hieß es lediglich: "Eine so weit gehende Kulanz würde zu Präzedenzfällen und für die ÖBB-Personenverkehr AG unabsehbaren weiteren Folgen führen." |
Ablehnung "rechtlich korrekt" |
Rechtslage "nicht eindeutig"
Ob die Bahnkunden darauf wirklich Anspruch hätten, ist laut Schienen-Controll-GmbH nicht klar. In einer Rechtseinschätzung der Behörde heißt es: "Die Schienen-Control stellt nach Beurteilung der Rechtslage fest, dass diese nicht eindeutig ist." Zwar gebe es laut Fahrgastrechte-Verordnung auch eine Informationspflicht mit entsprechenden Hinweisen bei voraussichtlichen Störungen, aber "fraglich ist, ob etwa der Hinweis über die Website bereits ausreicht oder ob bei einer konkreten Reservierung nicht auch weitergehende personenbezogene Informationen notwendig sind". Diese Frage sei noch nicht ausjudiziert, und so sei die "Ist-Situation" laut Behörde: "Die Rechtslage für Fahrgäste hat sich durch das Inkrafttreten der Verordnung wesentlich verbessert, was allerdings auf Schadenersatzansprüche und Folgekosten nur bedingt zutrifft." |
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