Logo Arbeiterkammer
Hauptnavigation weiter zur Übersicht aller aktuellen Tests nützliche Links und hilfreiche Adressen zur Startseite
zur Übersicht der Artikel aus der Sendungsreihe help-Radio
14.08.2010

Bahnkunden ohne Info über Zugumleitung

Wer bei einer Bahnfahrt sicher einen eigenen Sitzplatz haben möchte, sollte diesen reservieren. Macht man das Online oder via Telefon, bekommen die ÖBB natürlich auch Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse des Bahnkunden und sollten bei wesentlichen Änderungen der Abfahrtzeiten oder bei vorhersehbaren Zugausfällen die Fahrgäste auch informieren können. Sollten, denn es kann auch ganz anders kommen.

Familie G. aus Kärnten wollte im April mit der Bahn von Spittal an der Drau nach Hamburg fahren. Die Zugtickets und Platzreservierungen wurden Online bzw. telefonisch mit Hinterlassung von Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse bestellt.

Zug umgeleitet
Aus der geplanten Fahrt wurde allerdings laut Frau G. vorerst nichts: "Als wir dann um zwei Uhr früh in Spittal am Bahnhof waren, wurde uns mitgeteilt, dass der Zug umgeleitet wurde und in dieser Nacht nicht fährt."

Der Zug mit den reservierten Sitzplätzen fuhr nämlich aufgrund von Gleisbauarbeiten von Klagenfurt über Graz nach Bischofshofen. In Spittal gab es in dieser Nacht überhaupt keine Verbindung mehr.

Taxifahrt um 240 Euro
Also schlug der Fahrdienstleiter vor, ein Taxi nach Bischofshofen zu nehmen, um dort den Zug noch zu erreichen, und laut Frau G. versicherte er, "dass die Kosten von der ÖBB übernommen werden würden, weil es ja auch ein Fehler war".

Und zwar eindeutig ein Fehler von den ÖBB, "da wir den Zug auch vorreserviert haben, telefonisch und via Onlinereservierung und unsere Daten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer der ÖBB bekannt waren". Eine Nachricht über die Umleitung war jedoch ausblieben.

Die Taxifahrt kostete 240 Euro, doch nach der Rückkehr der Familie wollte man bei den ÖBB von einer Kostenerstattung nichts wissen.

"Präzedenzfall" mit "unabsehbaren Folgen"
In einem ÖBB-Schreiben an Familie G. hieß es lediglich: "Eine so weit gehende Kulanz würde zu Präzedenzfällen und für die ÖBB-Personenverkehr AG unabsehbaren weiteren Folgen führen."

Ablehnung "rechtlich korrekt"
Also bat Frau G. help um Hilfe und uns gegenüber wies das Bahnunternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme auf die neue Verordnung zu den Fahrgastrechten hin: "Diese Fahrgastrechte sehen vor, dass der Anspruch auf Erstattung nur entsteht, wenn man keinen späteren Zug nehmen und sein Ziel noch am selben Tag erreichen kann. Dies wäre für Familie G. aber möglich gewesen. Daher ist der Antrag rein rechtlich korrekt abgelehnt worden."

Weiters heißt es im ÖBB-Schreiben aber auch: "In Fällen wie jenem von Familie G. wird der Antrag normalerweise an die dafür zuständige Abteilung weitergeleitet, die eine Kulanzlösung anbietet. Dies ist im Fall von Familie G. offenbar vergessen worden, wofür wir uns entschuldigen."

Immerhin wurden jetzt als Ersatz ÖBB-Gutscheine in der Höhe der Taxifahrtkosten angeboten.

Rechtslage "nicht eindeutig"
Ob die Bahnkunden darauf wirklich Anspruch hätten, ist laut Schienen-Controll-GmbH nicht klar. In einer Rechtseinschätzung der Behörde heißt es: "Die Schienen-Control stellt nach Beurteilung der Rechtslage fest, dass diese nicht eindeutig ist."

Zwar gebe es laut Fahrgastrechte-Verordnung auch eine Informationspflicht mit entsprechenden Hinweisen bei voraussichtlichen Störungen, aber "fraglich ist, ob etwa der Hinweis über die Website bereits ausreicht oder ob bei einer konkreten Reservierung nicht auch weitergehende personenbezogene Informationen notwendig sind".

Diese Frage sei noch nicht ausjudiziert, und so sei die "Ist-Situation" laut Behörde: "Die Rechtslage für Fahrgäste hat sich durch das Inkrafttreten der Verordnung wesentlich verbessert, was allerdings auf Schadenersatzansprüche und Folgekosten nur bedingt zutrifft."

externen Link öffnenSchienen-Control GmbH

HELP, das Konsumentenmagazin
Jeden Samstag, 11:40 h, Ö1

Link öffnenhelp@orf.at

Artikel lesenÖBB: Auskunft bei Störungen mangelhaft (28.07.2010)

Artikel lesenÖBB-"Anlaufschwierigkeiten" bei Fahrgastrechten (22.05.2010)

Artikel lesenWenn die letzte Zugsverbindung des Tages ausfällt (16.01.2010)

Artikel lesenSchlichtungsstelle für Bahnkunden-Beschwerden (02.01.2010)

Artikel lesenKein Ersatz für Mehrkosten durch Zugverspätungen (21.11.2009)

ORF

Übersicht: Alle ORF-Angebote auf einen Blick

ORF