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14.08.2010

"Ruhige Wohnlage" in Einflugschneise

Der Begriff "ruhige Wohnlage", der in Immobilienanzeigen immer wieder zu lesen ist, verspricht zweifelsfrei Wohnen in angenehmer, ruhiger Lage, frei von Verkehrs- und sonstigem Lärm. Eine Lage also, die den Wert einer Liegenschaft erhöht. Erstaunlich, wenn ein Immobilienverkäufer und somit ein Fachmann, unter diesem Begriff etwas ganz Anderes zu verstehen scheint.

Werbung für Reihenhaus
Adolf Obrist wohnt seit langem in Oberhausen bei Großenzersdorf. Er ist Sprecher der "Bürgerinitiative Lärmschutz Großgemeinde Großenzersdorf" und weiß damit bestens über die Flugbewegungen Bescheid, die in diesem Einzugsgebiet des Flughafens Wien/Schwechat immer wieder erhebliche Lärmbelastungen verursachen.

Er war daher sehr erstaunt, als er in seinem Briefkasten ein Flugblatt der GED Liegenschaftsverwertung GmbH. fand, in dem eine Reihenhausanlage in seiner Gemeinde folgendermaßen angepriesen wurde:

"Im malerischen Großenzersdorf am östlichen Stadtrand von Wien gelegen, haben wir für Sie eine liebevolle Reihenhausanlage entworfen. Eingebettet in eine ruhige Wohngegend und unweit des Ortszentrums genießen Sie Ruhe und Entspannung vom Alltag."

Einflugschneise
Es habe ihn geärgert, dass der Bauträger mit einem nicht vorhandenen Mehrwert für das Objekt wirbt, schrieb Herr Obrist an help, da sich die Liegenschaft doch genau unter einer stark beflogenen und daher wertmindernden Einflugschneise befindet.

Und das bedeutet, so erzählt er, dass rund ein Drittel des Jahres die Lage so sei, dass diese Einflugschneise genutzt werde. Und da könne es dann sein, dass über 300 Flugzeuge am Tag diese Einflugschneise benutzten. Sie würden in 300 bis 500 Metern dort drüber fliegen und das seien Lärmwerte, die in keiner Weise irgendeiner ruhigen Wohngegend entsprechen würden.

Kein Problem
Die GED Liegenschaftsverwertung GmbH antwortete auf seine Vorhaltungen, dass potentielle Kunden in erster Linie aus dem Einzugsbereich kämen und daher über den Fluglärm Bescheid wüssten. Außerdem sei es stets ein Thema bei den Verkaufsgesprächen, weshalb man keinen Grund sehe, etwas an der Werbung zu ändern.

Ähnlich argumentierte Baumeister Geiger von der GED Liegenschaftsverwertung GmbH auch in einer telefonischen Stellungnahme help gegenüber. Abgesehen vom Fluglärm handle es sich eindeutig um eine "ruhige Wohngegend", der fallweise auftretende Fluglärm werde bereits beim ersten Kontaktgespräch thematisiert, die Häuser seien sehr gut schallgedämmt und wenn alle Flugblätter ausgeteilt seien, könne das bei der nächsten Auflage ja geändert werden, wenn die Juristen meinten, dass das nicht in Ordnung sei.

Irreführende Werbung
Irreführende Werbung verstößt gegen den lauteren Wettbewerb, erläutert help- Rechtskonsulent Sebastian Schumacher. Eine Klage auf Unterlassung der irreführenden Werbung können jedoch nur Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände einbringen, nicht aber der einzelne Konsument.

Wenn ein Konsument allerdings aufgrund einer irreführenden Werbung einen Vertrag abschließt, hat er gute Chancen, den Vertrag wegen Irrtums anfechten zu können, erklärt der help-Jurist. Ob und in welchem Ausmaß eine zivilrechtlich relevante Irreführung vorliegt, müsse aber im Einzelfall geprüft werden.

Irreführend ruhig
Das Prekäre an der Situation in Großenzersdorf: Die Einflugschneise wird nur bei bestimmten Windverhältnissen genutzt, die rund ein Drittel des Jahres herrschen. Es kann also mitunter auch ein paar Wochen lang irreführend ruhig sein.

HELP, das Konsumentenmagazin
Jeden Samstag, 11:40 h, Ö1

Link öffnenhelp@orf.at

Artikel lesenStudie bestätigt: Fluglärm macht krank (01.03.2010)

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