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11.09.2010

Mogelpackungen: Preiserhöhungen, raffiniert versteckt

Vom Apfelsaft bis zum Zwetschgenkompott: Mogelpackungen sind allgegenwärtig, warnen Konsumentenschützer. So veröffentlicht die Verbraucherzentral Hamburg bereits seit fünf Jahren eine ständig aktualisierte Liste von Produkten, die bei äußerlich gleichbleibender Verpackung weniger Inhalt haben.


Gleichzeitig kritisieren auch österreichische Konsumentenschützer, dass die Grundpreisauszeichnung trotz einiger Verbesserungen noch immer nicht deutlich genug erfolgt.

Mehr Geld für weniger
Die jüngste Eintragung in die Mogelliste der Verbraucherzentrale Hamburg sind jene Kartoffelchips, die in Pappröhren verkauft werden: 2006 sei der Packungsinhalt bei gleichgebliebenem Preis von 200 auf 170 Gramm gesunken. Seit kurzem enthielten die Packungen wieder fünf Gramm weniger, der Preis sei dafür gestiegen. Laut Verbraucherzentrale errechnet sich dadurch eine Preiserhöhung binnen vier Jahren von satten 51 Prozent. Ähnliche Entwicklungen fanden die Konsumentenschützer bei Seifen, Geschirrspültabs, Babywindeln und Fertiggerichten, um nur einige Produktsparten zu nennen.

Damit ist im Prinzip ständig zu rechnen, sagt AK-Lebensmittelexperte Heinz Schöffl: "Problematisch ist es vor allem dort, wo die Packungsveränderungen nicht sehr gravierend sind, wo eine kleinere Packung nicht besonders auffällt. Das heißt, da wird es dann für den Konsumenten problematisch, wenn diese Produkte um denselben Preis verkauft werden, denn das bedeutet eine Preisveränderung bezüglich des Kilogrammgewichts."

Zu viel Geld für etwas mehr
Eine weitere Form der Mogelpackung: Die Produkte werden in größeren Verpackungen mit größerem Inhalt verkauft, der Preis steigt jedoch überproportional. So wird laut Verbraucherzentrale Hamburg eine beliebte Spülmittelsorte seit einigen Wochen in 900ml-Flaschen, statt in 750ml-Gebinden abgegeben. Das ist ein Fünftel mehr Inhalt, der Preis ist dagegen gleich um knapp zwei Drittel gestiegen.

"Daher ist es für Konsumenten auch ganz besonders wichtig auf die Grundpreisauszeichnung zu schauen, auch sozusagen den Kilopreis, den Preis pro zehn Deka im Auge zu behalten, und nicht nur den Gesamtpreis des Produkts", empfiehlt Schöffl. Zumindest bei Lebensmitteln können so versteckte Preiserhöhungen entdeckt werden. Das sei besonders seit dem Ende fix vorgeschriebener Verpackungsgrößen in der EU wichtig, sagt Schöffl, denn seit April 2009 können Hersteller ihre Verpackungsgrößen frei wählen.

"Grundpreisauszeichnung deutlicher machen"
Die Grundpreisauszeichnung habe sich zwar ein wenig verbessert, so der AK-Experte, es werde etwa eine größere Schriftart verwendet, dennoch bleiben die grundsätzlichen Forderungen der Verbraucherschützer bestehen: "Dass das auffälliger ist, dass das für die Konsumenten leicht zu sehen ist, dass es auch an den Regalen so angebracht ist, dass man es lesen kann, dass es nicht verrutscht, dass es nicht in dem Falz verschwindet, wie es immer auch zu sehen war."

Bei Produkten, die nicht in Volumen oder Gewicht gemessen, sondern stückweise abgegeben werden, etwa bei Babywindeln oder Feuchttüchern, ist eine Grundpreisauszeichnung nicht vorgeschrieben. Da hilft nur ein gutes Gedächtnis und ein wachsames Auge, um Mogelpackungen auf die Schliche zu kommen.

externen Link öffnenVerbraucherzentrale Hamburg: Mogelpackung 2.0

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