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Kundenhaftung für korrekt retournierten Mietwagen
Leihwagenfirmen bieten ihren Kunden häufig die Möglichkeit, die Fahrzeuge auch außerhalb der Geschäftszeiten auf dem Firmenparkplatz abzustellen und den Schlüssel irgendwo einzuwerfen. Das ist zwar praktisch, aber was Kunden dabei meist nicht bedenken – kommt es nach dem Abstellen zu einem Schaden, geht die Streiterei um die Verantwortung dafür los.
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24 Stunden Rückgabe Andrea S. aus Kritzendorf bei Wien mietete für einen Möbeltransport einen Kastenwagen von der Autovermietung Buchbinder. Die Firma werbe mit einem 24-Stunden-Service und der Möglichkeit, das Fahrzeug zu jeder Tages- und Nachtzeit zurückzugeben, erzählt Frau S. Der vereinbarte Termin zur Rückgabe sei Samstag in der Nacht um 22.30 Uhr gewesen und der Mitarbeiter dieser Filiale habe ihr gesagt, sie solle nur den Schlüssel in ein dafür vorgesehenes Kästchen einwerfen und dann brauche sie auch nicht mehr vorbeizukommen.
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Leihwagen beschädigt Bezahlt wurde mit der Kreditkarte, als Kaution waren 1.000 Euro auf dem Kreditkartenkonto reserviert worden.
Am Montag gab es dann eine unangenehme Überraschung, erzählt Frau S. Der Mitarbeiter der Firma Buchbinder habe sehr früh angerufen, es sei links vorne auf der Höhe des Scheinwerfers eine Beschädigung der Karosserie zu sehen, ein langer Kratzer, und dafür würden nun 407 Euro zusätzlich abgebucht werden.
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Keine Überwachung Frau S. erklärte, dass sie und ihr Mann das Auto unversehrt zurückgebracht hätten, der Schaden müsse später passiert sein, die Videoüberwachung werde das sicher beweisen. Doch die Firma Buchbinder blieb dabei, die Kunden müssten für den Schaden aufkommen. Und erst jetzt erfuhr das Ehepaar S. zu seiner großen Überraschung, dass der offen zugängliche Parkplatz weder bewacht wird, noch mit einer Videoüberwachung ausgestattet ist.
Wenn die Firma 24 Stunden Rückgabemöglichkeit verspricht, habe sie aus ihrer Sicht auch eine Rechtssicherheit für den Kunden zu schaffen, meint Frau S., damit sie auch sicher sein könne, dass sie das Auto abgebe und für alles, was danach komme, nicht mehr haftbar sei.
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Schwierige Beweislage Help-Rechtskonsulent Sebastian Schumacher schließt sich dieser Meinung an und sagt wörtlich: "Mit der vereinbarten Übergabe des Fahrzeuges ging die Gefahr einer Beschädigung oder eines Diebstahles wieder auf den Autoverleih über. Da der Autoverleih eine Schadenersatzforderung geltend macht, liegt es an ihm zu beweisen, dass die Konsumenten für den Schaden verantwortlich sind."
Nur müssten zuerst die Kunden auf Rückgabe der Kaution klagen und dann wäre es an der Autovermietung zu beweisen, dass die Summe zu Recht einbehalten wurde. Bei einem Beweisnotstand auf beiden Seiten liegt die Entscheidung beim Richter.
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Keine Urteile Kein Wunder, dass man etwa beim ÖAMTC zwar von etlichen ähnlichen Beschwerden weiß, aber kein einziges einschlägiges Urteil kennt. Die Erfahrung zeige, dass es Autoverleih-Firmen im Streitfall dann doch nicht auf einen Prozess ankommen lassen, meinte Verena Pronebner von der ÖAMTC-Rechtsabteilung gegenüber help.
Und die Firma Buchbinder schrieb uns in einer Stellungnahme: "Nach eingehender Prüfung der Sachlage teilen wir Ihnen mit, dass dem Ansuchen von Frau S. auf Rückerstattung des Rechnungsbetrages stattgegeben wird. Die Rückabwicklung wurde bereits in die Wege geleitet, wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten."
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Mühsamer Rechtsweg In der Regel ist es sehr mühsam, Geld, das wegen eines angeblich verursachten Schadens am Leihwagenwagen vom Kreditkartenkonto abgebucht wurde, zurück zu bekommen. Und dass das tatsächlich gelingt, darauf kann man sich – erst recht im Ausland – keineswegs verlassen.
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