![]() 11.09.2010
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Teleshopping-Nepp mit Mehrwertnummer-HinhaltetaktikDie Liechtensteiner Firma Teleshop Kauf SO Versandhandels AG sorgt schon seit einiger Zeit für zahlreiche Konsumentenbeschwerden. So werden höhere Preise verlangt als in der Fernsehwerbung angekündigt und bei der Bestellung vereinbart wurde und zusätzlich werden auch noch hohe Zuschläge gefordert. Wenn sich Kunden wehren, wird erst recht über eine Mehrwertnummer abkassiert.
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Teure Mehrwertnummer |
Gutschein statt Geld |
Recht auf komplette Rückzahlung
Unser Jurist Sebastian Schumacher stellt zum Geschilderten eindeutig fest: "Kommt es zu einem Rücktritt bei Fernabsatzgeschäften, dann muss das Unternehmen den gesamten Kaufpreis zurückbezahlen. Irgendwelche Bearbeitungsgebühren dürfen nicht einbehalten werden." In Ausnahmefällen könne ein Benutzungsentgelt oder eine Wertminderung abgezogen werden. Allerdings betont Schumacher: "Ein Benützungsentgelt kommt hier sowieso nicht in Frage und auch für eine Wertminderung gibt es keinen Raum." Immerhin versichert Frau K., die Kosmetika nicht geöffnet zu haben. Unternehmen muss Wertminderung beweisen Bei der Teleshop Kauf SO Versandhandels AG behauptet man aber auch auf eine help-Anfrage das Gegenteil, wozu Sebastian Schumacher meint: "Wird eine Wertminderung oder ein Benützungsentgelt geltend gemacht, so ist dafür der Unternehmer beweis- und argumentationspflichtig." Die bloße Behauptung reicht also nicht aus. |
"Immer sehr kulant" |
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