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Immer wieder Ärger mit Teleshopping / Bild: APA
11.09.2010

Teleshopping-Nepp mit Mehrwertnummer-Hinhaltetaktik

Die Liechtensteiner Firma Teleshop Kauf SO Versandhandels AG sorgt schon seit einiger Zeit für zahlreiche Konsumentenbeschwerden. So werden höhere Preise verlangt als in der Fernsehwerbung angekündigt und bei der Bestellung vereinbart wurde und zusätzlich werden auch noch hohe Zuschläge gefordert. Wenn sich Kunden wehren, wird erst recht über eine Mehrwertnummer abkassiert.


Ende Mai bestellte Samara K. aufgrund einer Teleshopping-Werbung ein Make-Up-Set um 45 Euro: "Drei Tage danach bekam ich so eine Box, da waren zwei kleine Tiegel, die waren wirklich ein Viertel der Größe, die im Fernseher angezeigt war." Dafür wurden statt 45 Euro aber gleich 70,10 Euro vom Kreditkartenkonto abgebucht.

Teure Mehrwertnummer
Frau K. wollte die kleinen Tiegel zum großen Preis nicht und entschloss sich, die Produkte zu retournieren. Dazu musste Sie allerdings telefonisch eine RMA-Nummer anfordern, schildert die Kundin: "Und da ist mir zum ersten Mal klar geworden, dass diese Anrufe, auch bei der Bestellung und auch bei diesem Anruf, jeweils 1,80 Euro pro Minute kosten."

Eine andere Vorgangsweise war jedoch nicht möglich und das Telefonat war wenig erfreulich: "Man hat mich immer umgeleitet von einem Mitarbeiter zum anderen, man hat gesagt: ja, wieso wollen Sie dieses retournieren, wollen Sie es sich nicht anders überlegen und so weiter – wieder auf einen anderen Mitarbeiter umgeleitet, der hat wieder dieselben Fragen gestellt, und so dauerte dieser Anruf ungefähr 15 Minuten."

Schließlich wurde der Kundin mitgeteilt: "Ich würde das Geld zurückbekommen, aber nur 45 Euro, nicht die gesamten 70.10 Euro." Der Rest seien nicht erstattbare Bearbeitungsgebühren, hieß es.

Gutschein statt Geld
Dann geschah lange Zeit nichts, bis Frau K. neuerlich nachfragte: "Wieder 15 Minuten lang, wieder umgeleitet von einem zum anderen. Ich wollte mich nur erkundigen, wann ich jetzt das Geld bekomme."

Nach einigen weiteren teuren Telefonaten um insgesamt knapp 140 Euro erhielt die Kundin schließlich einen Gutschein über 16,50 Euro für weitere Teleshop-Einkäufe. Also wandte sie sich mit der Bitte um Hilfe an help.

Recht auf komplette Rückzahlung
Unser Jurist Sebastian Schumacher stellt zum Geschilderten eindeutig fest: "Kommt es zu einem Rücktritt bei Fernabsatzgeschäften, dann muss das Unternehmen den gesamten Kaufpreis zurückbezahlen. Irgendwelche Bearbeitungsgebühren dürfen nicht einbehalten werden."

In Ausnahmefällen könne ein Benutzungsentgelt oder eine Wertminderung abgezogen werden. Allerdings betont Schumacher: "Ein Benützungsentgelt kommt hier sowieso nicht in Frage und auch für eine Wertminderung gibt es keinen Raum." Immerhin versichert Frau K., die Kosmetika nicht geöffnet zu haben.

Unternehmen muss Wertminderung beweisen
Bei der Teleshop Kauf SO Versandhandels AG behauptet man aber auch auf eine help-Anfrage das Gegenteil, wozu Sebastian Schumacher meint: "Wird eine Wertminderung oder ein Benützungsentgelt geltend gemacht, so ist dafür der Unternehmer beweis- und argumentationspflichtig." Die bloße Behauptung reicht also nicht aus.

"Immer sehr kulant"
Zu den zahlreichen endlos langen Mehrwertnummer-Gesprächen und dem Verdacht der Hinhaltetaktik schrieb uns die Teleshop-Firma noch: "Unnötig lange und bewusst in die Länge gezogene Wartezeiten gibt es sicher nicht, im Gegenteil werden die Agenten angewiesen so viele Kundenanfragen als möglich abzuarbeiten."

Uns schließlich hieß es in dem Schreiben an help auch noch: "Sollte es Streitfälle geben, wurde bisher immer sehr kulant im Interesse des Kunden gehandelt."

Was in Anbetracht der zahlreichen Warnungen von Konsumentenschutzeinrichtungen vor dieser Versandfirma allerdings wenig glaubhaft wirkt.

HELP, das Konsumentenmagazin
Jeden Samstag, 11:40 h, Ö1

Link öffnenhelp@orf.at

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