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Verbrauchernews der Woche
Die help-Meldungsübersicht vom 18. September.
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VKI-Gerichtserfolge gegen AWD Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, finanziert vom Prozessfinanzierer FORIS AG, fünf Sammelklagen gegen den Finanzdienstleister AWD. Damit soll Schadenersatz für rund 2.500 Geschädigte im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast durchgesetzt werden. Am Dienstag entschied das Handelsgericht Wien schon bei der dritten Sammelklage, dass diese zulässig ist und hielt sogar fest, dass es sich "nicht um einen Grenzfall, sondern geradezu um einen typischen Anlassfall für eine Sammelklage" handle.
Der AWD versucht nun gegen die Zulässigkeit der Sammelklagen mit dem Argument vorzugehen, der Prozessfinanzierungsvertrag zwischen VKI und FORIS sei - wegen des Verbotes der Erfolgsquotenvereinbarung für Rechtsanwälte und andere "Rechtsfreunde" – gesetzwidrig. Der VKI führt allerdings seit über zehn Jahren immer wieder Sammelklagen, die durch Prozessfinanzierer finanziert werden und der Leiter der VKI-Rechtsabteilung, Peter Kolba, sagt: "Die Judikatur des OGH ist bislang klar. Prozessfinanzierer (im konkreten Fall "Schadenshelfer") sind eben keine Rechtsfreunde und unterliegen nicht dem Verbot der Erfolgsquotenvereinbarung.“
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Handelsketten verstoßen gegen Chemikalienverordnung Nach Recherchen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland verstoßen zahlreiche große Handelsketten gegen die europäische Chemikalienverordnung. Laut dieser sind Händler verpflichtet, Verbrauchern auf Anfrage in einem Produkt enthaltene Schadstoffe zu nennen. Der Umwelt- und Naturschutzbund stellte entsprechende Anfragen bei bekannten Handelsketten und ließ die Produkte zugleich von einem Labor prüfen.
Mit dem Ergebnis: Lediglich sieben der 24 angefragten Unternehmen kamen ihren gesetzlichen Pflichten korrekt nach. Acht Unternehmen gaben meldepflichtige Schadstoffe nicht wahrheitsgemäß an, neun weitere Händler reagierten auf entsprechende Anfragen gar nicht, machten unzulängliche Angaben oder antworteten erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist von 45 Tagen.
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"Nachhaltige Wochen“ des heimischen Handels "Nachhaltige Wochen", bei denen heimische und faire Produkte im Mittelpunkt stehen veranstaltet der österreichische Handel bis zum 15. Oktober. An der Aktion mit der an das Sozial- und Umweltgewissen der Konsumenten appelliert wird beteiligen sich heuer mehr als 44 Handelsketten und 3.000 selbstständige Kaufleute mit mehr als 10.000 Geschäften.
Erstmals fanden "nachhaltige Wochen“ des österreichischen Handels auf Initiative des Umweltministeriums 2004 statt.
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