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29.03.2010

VKI geht auch gegen Immofinanz und Constantia vor

2.500 Geschädigte des Finanzdienstleisters AWD können sich, ohne Kosten und Risiko, als Privatbeteiligte im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien gegen ehemalige Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Firmen Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank anschließen.


Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) engagiert sich jetzt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums auch in diesem Ermittlungsverfahren und bietet den rund 2.500 Teilnehmern an der Sammelklagen-Aktion gegen den AWD an, ihre Interessen auch im Strafverfahren zu vertreten.

Aktionäre wider Willen
Ohne die Fehlberatung des AWD hätten die Kunden keine Immofinanz- und Immoeast-Aktien gekauft, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI. Daher gehen die Konsumentenschützer in erster Linie gegen den AWD vor.

Aber die Kunden seien, quasi als Aktionäre wider Willen, natürlich auch potentielle Opfer jener Straftaten, zu denen die Staatsanwaltschaft Wien gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte der seinerzeit eng verflochtenen Firmen Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank ermittle, erklärt Kolba.

Ohne Risiko
Der VKI bietet daher den Teilnehmern, sich an den Sammelklagen gegen den AWD über den VKI - ohne Kosten und ohne Risiko – auch an dem anhängigen Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen. Der große Vorteil: Dadurch können Schadenersatzansprüche gegen Beschuldigte nicht verjähren.

Ermittlungen
Für den VKI ist es laut Kolba nicht nachvollziehbar, weshalb die Staatsanwaltschaft bisher nur gegen Einzelpersonen, nicht aber auch gegen die dahinter stehenden Verbände ermittelt habe. Daher werde der VKI darauf dringen, dass das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz auch zur Anwendung komme und die Ermittlungen auf die Immofinanz, die Immoeast und die Nachfolgerin der Constantia Privatbank, die Aviso Zeta Bank ausgedehnt werden, sagt Kolba.

Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
Die Verfahren um den "WEB-Skandal" waren ein Anstoß für das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das am 1.1.2006 in Kraft trat. Ausgehend von der Wahrscheinlichkeit, dass Geschädigte einen allfälligen Schadenersatz eher bei den Unternehmen, als bei den Einzelpersonen eintreiben können, sei es wichtig, dass auch gegen die Unternehmen ermittelt werde, sagt Kolba.

Diese könnten sich – käme es zu Verurteilungen – anders als die beklagte Bank im "WEB-Skandal" dann im Zivilverfahren nicht darauf hinausreden, am Strafverfahren nicht beteiligt gewesen zu sein.

Rückmeldungen
Der VKI wird nun die Rückmeldungen der Teilnehmer der Sammelklagen gegen den AWD abwarten und dann eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung samt Privatbeteiligtenanschluss bei der Staatsanwaltschaft einbringen, um auf eine Verbandsverantwortung der jeweiligen Unternehmen hinzuwirken.

VKI: Verbraucherrecht,at

Artikel lesenGrünes Licht für AWD-Sammelklage (11.03.2010)

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