![]() 18.08.2010
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Urteil gegen AvW: Kündigungsausschluss unwirksamDer Ausschluss der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung in den Genuss-Schein-Bedingungen des Finanzdienstleisters AvW ist gröblich benachteiligend und somit nichtig. Der Oberste Gerichtshof bestätigte damit die Rechtsansicht des VKI. Die AvW-Gruppe ist seit Mai 2010 in Konkurs. |
Die AvW-Gruppe hatte in ihren Genuss-Scheinen für die Zeichner beide Arten der Kündigung ausgeschlossen. Während für AvW (nach drei Jahren ab Zeichnung) eine ordentliche Kündigung vorgesehen war, sollte diese für die Zeichner nicht gelten. Ein Recht auf ordentliche Kündigung war für diese ebenfalls ausgeschlossen worden. |