19.08.2010
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Für AvW-Geschädigte hat sich Frist verlängertDen Masserverwaltern der insolventen Kärntner Finanzgruppe AvW zufolge, werden geschädigte Anleger ihre Forderungen wahrscheinlich bis Ende des Jahres anmelden können. Die Frist für Forderungsanmeldungen wird um zwei bis drei Monate verlängert. Die Anleger sollen auf Anweisungen warten, sagen die Masserverwalter. Auf Geld werden Geschädigte allerdings noch lange warten müssen, denn das Verwertungsverfahren für das vorhandene AvW-Vermögen werde sich noch Jahre hinziehen. |
OGH-Urteil |
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Lange auf Geld warten |