20.08.2010
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Mangelhafte Auszeichnung auf BauernmärktenFast jeder dritte Anbieter informiere gar nicht oder nur mangelhaft, ob er Landwirt oder Wiederverkäufer ist. Auch das vorgeschriebene Schild mit Name und Adresse sei oft nicht vorhanden. Das geht aus einem Test der Arbeiterkammer von 246 Marktständen auf zehn Wiener Bauernmärkten hervor. |
Name, Adresse und Geschäftsart der Anbieter auf Bauernmärkten müssen laut Marktordnung angeschrieben sein. Für die Konsumenten muss klar erkennbar sein, ob es sich um einen Produzenten (etwa landwirtschaftlicher Produzent, Bauer, Imker oder Weinbauer) oder einen Marktfahrer (gewerblicher Wiederverkäufer) handelt. Während die landwirtschaftlichen Direktvermarkter Erzeugnisse aus eigener Produktion verkaufen, bieten Maktfahrer, so wie andere gewerbliche Wiederverkäufer, zugekaufte Produkte an. |