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26.08.2010

Zahnregulierung bei Kindern: Zweitmeinung wichtig

Zahnregulierungen müssen zum richtigen Zeitpunkt erfolgen, sonst sind gesundheitliche und finanzielle Schäden zu befürchten. Tester des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) haben bei elf Wiener Kieferorthopäden überprüft, ob bei der Beratung auf den richtigen Behandlungsbeginn geachtet wird, ob sinnvolle Maßnahmen vorschlagen werden und ob korrekt über die Kosten informiert wird.


Das Fazit des Tests: Ehe mit einer Therapie begonnen wird, sollte auf jeden Fall eine Zweitmeinung eingeholt werden.

Erhebung
Bei der vom VKI gemeinsam mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger durchgeführten Erhebung wurden die Kieferorthopäden mit zwei eindeutigen Situationen konfrontiert: Bei der ersten Testperson war eine Zahnregulierung wegen möglicher Spätfolgen so früh wie möglich erforderlich. Bei der zweiten Testperson war dagegen weder aus medizinischen noch aus ästhetischen Gründen eine Behandlung notwendig.

Ergebnisse
Während beim ersten Testszenario alle Zahnärzte eine Zahnspange nahe legten, wurde im zweiten Fall dreimal unnötigerweise eine Regulierung für notwendig erachtet.

Die Bewertung der elf getesteten Wiener Kieferorthopäden reicht von sehr gut bis weniger zufriedenstellend. Grund für das schlechtere Abschneiden von drei Ordinationen war, dass im Testdurchlauf zu einer Zahnregulierung geraten wurde, ohne dass dies auch tatsächlich nötig wäre. Die Krankenkassen leisten aber nur dann eine Zuzahlung bzw. Rückerstattung, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Regulierung gegeben ist.

Wird aufgrund einer falschen Planung eine zweite Regulierung notwendig und/oder die Behandlungsdauer von drei Jahren überschritten, müssen die Eltern die Kosten dafür zur Gänze selbst tragen.

Detailergebnisse: Erstes Szenario
Sechs Kieferorthopäden informierten die Testpersonen korrekt darüber, warum eine Regulierung notwendig ist und fünf schätzten die voraussichtliche Behandlungsdauer richtig ein.

In puncto Häufigkeit der Kontrolltermine wurden die Eltern in einigen Fällen im Unklaren gelassen. Und nicht immer wurde deutlich dargestellt, welche diagnostischen Leistungen bei Zuzahlungen bzw. Rückerstattungen durch die Krankenversicherungen privat zu tragen sind.
Die Kosten für solche Diagnosepakete können zum Teil, vor allem bei einer festsitzenden Zahnregulierung, erheblich sein.

VKI-Tipps
Man sollte sich bereits bei der Terminvereinbarung erkundigen, ob bei der Beratung Kosten anfallen.

Es ist anzuraten, dass auf jeden Fall eine Zweitmeinung eingeholt wird. Speziell bei jüngeren Kindern sollte man sich nicht nur
auf eine Expertise verlassen. Das ist auch in den Zahngesundheitszentren der
Sozialversicherungsträger möglich.

Wird eine Therapie notwendig, sollte auf einem schriftlichen Kostenvoranschlag bestanden werden.

Der Kieferorthopäde ist gemäß Zahnärztegesetz verpflichtet, über mögliche Kosten und über das Ausmaß der Kostenübernahme durch die Sozialversicherungsträger zu informieren.

Alle Informationen zum Test findet man in der September-Ausgabe des Testmagazins
"Konsument".

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