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Ab 1. September Solarium-Verbot für Jugendliche
Eine neue Verordnung will für mehr gesunde Blässe bei Teenagern sorgen. Sie tritt am 1. September in Kraft und verbietet Jugendlichen unter 18 Jahren den Besuch eines Solariums. Anbietern, die sich über das Verbot hinwegsetzen, drohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro durch die Gewerbebehörde. Ärzte begrüßen das Solarium-Verbot und erwarten sich vor allem einen positiven Langzeiteffekt.
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Zustimmung von Ärzten Die Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV), äußert sich durchwegs positiv zum Verbot. Hubert Pehamberger von der Arbeitsgruppe Melanom und dermatologische Onkologie meinte auf APA-Anfrage, dass man darüber sehr froh sei, auch wenn man nicht erwarten könne, dass es nun von heute auf morgen keine Melanome und keinen Hautkrebs mehr geben werde. Der Fachmann rechnet vor allem mit positiven Langzeiteffekten. Das Verbot sei eine sehr gute Prophylaxe und diene auch der Bewusstseinsbildung. Gebräunte Haut werde immer noch mit Frische, Gesundheit und Jugendlichkeit assoziiert, sagt Pehamberger. Der Besuch auf der Sonnenbank bewirke allerdings sehr oft das Gegenteil.
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Branche fürchtet um Arbeitsplätze Branchenvertreter sind strikt gegen das Verbot. Ausbaden müsse die Neuregelung das Solarium-Personal, meinte Solariumsbesitzer Johann Arsenovic. Vor allem in qualitativ hochwertigen und somit personalintensiven Studios werde es zu Kündigungen kommen. Gut geschulte Fachkräfte, die kompetent informieren, müssten um ihren Arbeitsplatz bangen.
Arsenovic betonte gegenüber der APA, man habe ganz bewusst schon bisher auf die unter 16-jährige Kundschaft verzichtet. Jene zwei Prozent Kunden, die im Alter zwischen 16 und 18 Jahren sind, habe man aktiv angeschrieben und über die neue Lage informiert.
Ab 1. September werde man ausnahmslos alle, die jünger als 30 Jahre aussehen, kontrollieren und deren Ausweise kopieren.
Branchenkenner schätzen, dass rund ein Drittel der heimischen Sonnenstudios in ein bis zwei Jahren verschwunden sein wird.
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Problem Selbstbedienungsgeräte Waltraud Kaserer, Sprecherin des Familienministeriums, das für die neue Verordnung verantwortlich ist, sieht die Vorbereitungen für die Umsetzung der Neuregelung auf gutem Weg.
Eine besondere Herausforderung sind dem Ministerium zufolge Selbstbedienungsgeräte, die vor allem in Bädern, Fitness-Centern und Hotels zu finden sind. Bis dato funktionierten sie zum Teil mit Bargeld. Die Verantwortlichen müssen nun sicherstellen, dass nur volljährige Personen Zugang zu diesen Geräten haben.
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