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Neue Maklerverordnung: Weniger Mietverträge unter drei Jahren
Die seit 1. September gültige Provisionsverordnung für Immobilienmakler sieht bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren nur noch eine Monatsmiete Provision vor. Makler wollen daher ihr Angebot in Zukunft auf Mietverträge mit einer längeren Laufzeit konzentrieren. Dafür gibt es zwei Monatsmieten Provision.
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Immobilienbranche Bei kürzeren Laufzeiten sollen Vermieter künftig selbst Mieter suchen, sagt Nikolaj Puschek, Inhaber der Wiener Neustädter Firma "Realist Immobilien - Puschek". Sein Büro werde künftig nur noch Immobilien mit Mietverträgen über drei Jahren Laufzeit anbieten. Verträge mit kürzeren Laufzeiten seien für sein Unternehmen nicht mehr interessant.
Ärgerlich findet der Immobilienmakler, dass der Staat die Makler zwar zum Sparen zwinge, die staatliche Vergebührung der Mietverträge aber nicht reduziert wurde. Eine Umwälzung der Provisionen von Mieter auf Vermieter müsse der Staat verordnen, "diese Streiterei" den Maklern zu überlassen, sei untragbar.
Die neue Verordnung koste seinen Betrieb jährlich zwischen 15.000 und 20.000 Euro, sagt Puschek. Printannoncen seien für ihn auch ohne die neue Verordnung "kaum noch rentabel", es werde bereits zu 70 Prozent online inseriert. Jedoch verliere man durch die höhere Auskunftspflicht in Anzeigen wichtigen persönlichen Kundenkontakt, bemängelt er.
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Mietervereinigung Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung, sieht in der Regelung für befristete Laufzeiten bis zu drei Jahren"eine Augenauswischerei". Der ursprüngliche Entwurf der Verordnung habe einen Anstieg auf zwei Monatsmieten Provision ab mehr als vier Jahren Laufzeit vorgesehen. Hier hätten sich jedoch die Makler durchgesetzt.
Bisher seien dreijährige Laufzeiten am beliebtesten gewesen, darunter sei die Nachfrage gering gewesen. Die Verordnung sei dennoch "erfreulich", da es praktisch zumindest zu einer Kürzung von drei auf zwei Monatsmieten Provision komme. Die Mietervereinigung sei jedoch nach wie vor für ein Umwälzen der Provision auf die Vermieter, so Niedermühlbichler zur APA.
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Wirtschaftsministerium Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es heute dazu, es handle sich "immer noch um einen freien Markt". Makler, die kurzfristige Verträge anbieten, würden auch Wettbewerbsvorteile haben. Die konkrete Ausgestaltung der Verordnung obliege aber den Marktgesetzen.
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