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Die häufigsten Missstände bei Reisen
900 Beschwerden über missglückte Reisen und verpatzte Urlaube langten seit Jahresbeginn bei den Konsumentenberatern der Arbeiterkammer Niederösterreich ein.
Am häufigsten gab es Probleme bei Pauschalreisen, gefolgt von Schwierigkeiten rund um die Unterbringung. Liegt ein schwerer Reisemangel vor, haben Konsumenten Anspruch auf Schadenersatz. |
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Keine deutsche Reiseleitung Ein Ehepaar buchte die 8-tägige Pauschalreise "Atemberaubendes Alaska" im Juni 2010- und zwar nur unter der Voraussetzung, dass immer eine deutsche Reiseleitung verfügbar ist, da beide nicht Englisch sprechen. Sie achteten darauf, dass der Zwischenstopp beim Flug in Frankfurt stattfinden würde.
Die erste böse Überraschung war die Änderung der Flugroute mit Zwischenstopp in Washington. Hinzu kam, dass den Reisenden bei der Einreise in Washington ein falsches Formular ausgehändigt wurde und sie nur mit knapper Not aufgrund einer Verspätung den Anschlussflug erreichten.
In Seattle war es unmöglich, das richtige Schiff zu finden, eine Abholung vom Flughafen gab es nicht. In der Hektik verletzte sich die Frau. Der Schiffsarzt behandelte sie nur gegen Bezahlung, da der Unfall ja nicht an Bord sondern davor passiert war. Von einer deutschen Reiseleitung war weit und breit keine Spur. Auch sämtliche Informationen, das Programm für die Veranstaltungen, alle Ausflüge, wurden nur auf Englisch bekannt gegeben.
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Falsche Angaben im Prospekt Dieser Mangel hat die Urlaubsreise der Konsumenten erheblich beeinträchtigt. Unter diesen Umständen hätten sie die Reise nie gebucht. Die Angaben im Prospekt hatten eine deutsche Reiseleitung fix in Aussicht gestellt.
"Laut unseren Recherchen gibt es an Bord erst ab einem Anteil von 12,7 Prozent an deutschsprachigen Passagieren eine deutsche Reiseleitung. Das wurde dem Ehepaar verschwiegen", sagt AK-Verbraucherschützer Manfred Neubauer, der jetzt vom Reiseveranstalter Schadenersatz für die Reisenden fordert.
"Leider kommt so etwas häufig vor. Probleme bei Pauschalreisen führen unsere negative Hitliste an, bei 60 Prozent der Beschwerden geht es um Pauschalreisen. Es wird vom Veranstalter etwas zugesagt, das dann nicht erfüllt wird", erklärt Neubauer.
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60 Prozent betreffen Pauschalreisen: 1. Das gebuchte Hotel entspricht nicht den Angaben im Reisekatalog - von Prospektwahrheit keine Spur
2. Mangelhafte Hygiene und Zimmerreinigung
3. Zu wenig Essen, ungenießbares Essen, verdorbenes Essen
4. Verschmutzte Strände
5. Lärmbelästigungen - Hoteldisco, Bauarbeiten
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30 Prozent betreffen Probleme mit überbuchten Hotels AK-Tipp: Umbuchung vor Ort wird man akzeptieren müssen, aber das neue Hotel muss gleich oder höherwertig sein, Aufzahlungen bei höherwertigen Hotels auf keinen Fall akzeptieren.
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10 Prozent sind sonstige Beschwerden: 1. Flüge: "Insbesondere die Aschewolke hat ein hohes Beratungsaufkommen nach sich gezogen, Flugannulierungen und -verspätungen sind hier das Hauptthema. Die Rechte aus der Fluggastverordnung müssen noch besser kommuniziert werden und auch durchgesetzt werden", erklärt Manfred Neubauer.
2. Reiseversicherungen, besonders Stornoversicherungen: Diese werden zumeist als Zusatzleistung mitgebucht, Versicherungsbedingungen bzw. -informationen werden aber kaum gegeben. Viele wissen nicht, gegen welche Risken sie versichert sind", so Verbraucherschützer Neubauer.
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Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden Neben einer Preisminderung können Reisende - wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind - Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend machen. Dies ist jedoch immer am konkreten Einzelfall zu beurteilen. Der Reiseveranstalter muss Schadenersatz leisten, wenn ihn oder ein Partnerunternehmen die Schuld an entgangenen Urlaubsfreuden trifft, etwa durch Baustellenlärm oder verdorbene Speisen.
"In einem Musterprozess sprach der Oberste Gerichtshof einem Ehepaar Schadenersatz in Höhe von 560 Euro zu. Damit entsteht für Veranstalter ein größerer Druck, seriös zu arbeiten", sagt Konsumentenschützer Neubauer.
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