|
Test: Internetauftritte von Kartenbüros
Im Rahmen eines EU-weiten Netzwerks von Konsumentenschutzbehörden beteiligen sich regelmäßig die Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island an einer gemeinsamen Aktion zur Marktüberwachung. Im heurigen Jahr wurden die europaweit Internetauftritte von Kartenbüros unter die Lupe genommen.
Das Ergebnis für Österreich: Acht von zehn der geprüften heimischen Seiten waren nicht gesetzeskonform, so das Konsumentenschutzministerium (BMASK). |
|
Informationspflichten der Kartenbüros Bei der EU-weiten Untersuchung standen Webseiten, die Karten für Freizeitveranstaltungen - Konzerte, Sportveranstaltungen etc - vertreiben, also insbesondere Kartenbüros, im Blickwinkel der Internetrecherche. Untersucht wurde, ob gesetzlich vorgesehene Informationen in klarer und verständlicher Weise auf den Webseiten zu finden sind.
Unter diese Informationspflichten fallen etwa Informationen über das Kartenbüro selbst bzw. dessen Dienstleistung, den Preis einschließlich allfälliger Versandkosten und die Zahlungsarten. Weiters wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einhaltung des Konsumentenschutzrechts überprüft.
|
|
Klauseln im Kleingedruckten In Österreich wurde der Check unter der koordinierenden und unterstützenden Tätigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz von der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt durchgeführt. Dabei wurden Mängel bei acht der zehn überprüften Seiten festgestellt.
Zu beanstanden waren vor allem die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kartenbüros. Im Kleingedruckten fanden sich unter anderem Klauseln, welche eine nachträgliche Preiserhöhung ermöglichen sollen oder Rechtsansprüche der Konsumenten wegen verspäteter Leistung des Unternehmens oder Schadenersatz unzulässigerweise ausschließen sollten. Informationsvorschriften wurden vereinzelt verletzt.
Das Behördenkooperationsnetzwerk wird nun entsprechende Schritte setzen, damit die Verstöße bereinigt werden.
|