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Pläne für EU-Verbraucher-Sammelklagen verschoben / Bild: APA
20.09.2010

Pläne für EU-Verbraucher-Sammelklagen verschoben

Die Europäische Union hat ein wichtiges Vorhaben zum Verbraucherschutz vorerst verschoben. Eine Gesetzesinitiative für Sammelklagen nach US-Vorbild stehe in Brüssel "nicht mehr auf der Tagesordnung", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding laut "Financial Times Deutschland". Das gelte sowohl für das Kartell- als auch das Verbraucherrecht. Infolge der Wirtschaftskrise habe es Priorität, die Unternehmen abzusichern und ihnen keine zusätzlichen Kosten aufzubürden, heißt es.


Die EU-Kommission sei zeitweise bereits kurz vor einer entsprechenden Direktive gestanden, hieß es in dem Zeitungsbericht weiter. Doch die Wirtschaft habe wegen der befürchteten Belastungen erbitterten Widerstand geleistet. US-Unternehmen seien laut "Financial Times Deutschland" durch erfolgreiche Sammelklagen im Jahr 2008 mit rund 255 Milliarden Dollar belastet worden.

Laut Reding sollen Resultate einer laufenden Rechtsanalyse im Sommer 2011 vorgelegt werden. "Wir schauen uns das Thema weiter an, sind aber überhaupt nicht getrieben, hier schnell etwas übers Knie zu brechen", sagte die Justizkommissarin.

"Gesetzesdtreue unter Druck"
Österreichische Verbraucherschützer können diese Argumentation der EU-Kommission nicht nachvollziehen. "Wenn man die Wirtschaft vor der Sammelklage schützt, bedeutet das, dass man die Gesetzesbrecher gegenüber der Masse der Gesetzestreuen bevorzugt. Damit bringt man die Gesetzestreuen unter Druck, sich ebenfalls gesetzeswidrig zu verhalten, um im Wettbewerb bestehen zu können", sagte Peter Kolba, Chefjurist des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegenüber der APA.

Momentan würden sich Konsumentenschützer in Österreich mit einer "Krücke" namens "Sammelklage nach österreichischem Recht" behelfen, da die Zivilprozessordnung "keine ordentliche Antwort auf Massenschäden" kenne. Angesichts der zahlreichen Anlegerskandale sei es notwendiger denn je, "endlich die Gruppenklage einzuführen", wiederholte Kolba eine langjährige Forderung.

Beispiel AWD-Sammelklagen
Derzeit prozessiert der VKI etwa gegen den Finanzdienstleister AWD. Bevor sich das Gericht den Vorwürfen inhaltlich widmen kann, wird erst einmal darüber gestritten, ob die fünf VKI-Sammelklagen überhaupt zulässig sind. Für drei Sammelklagen hat das Handelsgericht (HG) bereits grünes Licht gegeben.

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