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Beim Alter gemogelt - Vertrag ungültig
"Treten Sie unserem Verein bei und gewinnen Sie eine Reise" - in Fußgängerzonen oder Einkaufszentren stolpert man geradezu über Vertreter, die Produkte und Mitgliedschaften auf solche Art anpreisen. Da wird schon einmal schnell unterschrieben, ohne die Folgen zu bedenken. Doch nicht immer sind solche Verträge gültig. Etwa dann nicht, wenn die Unterzeichnende minderjährig ist.
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Falsches Geburtsdatum Die 15jährige Tochter von Frau M war Ende April mit einer Freundin in einem Kremser Einkaufszentrum unterwegs, als sie von einem "Donauland"-Mitarbeiter angesprochen wurde. Es gebe eine Reise zu gewinnen, man müsse nur schnell eine Unterschrift leisten.
Frau M's Tochter zögerte nicht lange, füllte das Formular, eine Beitrittserklärung zum Buchclub "Donauland" aus, und gab ein falsches Geburtstadatum an. Alles in der Hoffnung, vielleicht bald verreisen zu können.
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Vertrag nicht rechtsgültig Auch wenn die 15jährige sich auf dem Formular knapp fünf Jahre älter gemacht hat, ist dieser Vertrag rechtsungültig, so HELP-Rechtskonsulent Sebastian Schumacher:
"Schließt ein Jugendlicher nämlich ein Rechtsgeschäft ab, das seine finanziellen Möglichkeiten übersteigt und auch altersunüblich ist, so ist dieses Rechtsgeschäft, sofern die Eltern es nicht nachträglich genehmigen, rechtlich ungültig.
Auch dann, wenn ein Minderjähriger seinen Vertragspartner darüber täuscht, dass er bereits volljährig sei, kommt das Rechtsgeschäft nicht wirksam zustande."
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Stornierung erfolgreich Ob sie vom "Donauland"-Werber darauf hingewiesen worden ist, dass Sie mit ihrer Unterschrift die Verpflichtung eingeht, mindestens einmal im Vierteljahr einen Artikel aus dem Donaland-Katalog zu bestellen, sagt die 15jährige, weiß sie nicht mehr.
Ihre Mutter erfuhr von der Angelegenheit jedenfalls erst, als ein Katalog und ein so genanntes "Einführungsangebot" im Postkasten landete. Sie sandte die Bücher zurück und verlangte die Stornierung der Mitgliedschaft ihrer Tochter und schaltete HELP ein. "Donauland" akzeptierte die Stornierung und schrieb uns:
"Da hier offensichtlich nun doch kein Interesse an der Mitgliedschaft besteht und wir nur an zufriedenen Kunden interessiert sind, haben wir das Mitgliedskonto mit sofortiger Wirkung storniert. Das mit 13.5. gelieferte Einführungsangebot soll Frau M. bitte unfrei an uns retournieren."
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Altersnachweis nicht notwendig Die Stornierung ist aber noch aus einem weiteren Grund eine Selbstverständlichkeit: Da bei Unterschrift der Beitrittserklärung keine Durchschrift des Vertrags ausgehändigt worden ist, ist der Vertragsabschluss, weil er nicht in den Geschäftsräumen von "Donauland" zustande kam, als Haustürgeschäft einzustufen. Dadurch wäre auch ein unbefristetes Rücktrittsrecht gegeben. Wird ein Durchschlag ausgehändigt, beträgt die Rücktrittfrist dagegen nur eine Woche.
Frau M. wunderte sich auch noch, dass von ihrer Tochter keinerlei Nachweis der Identität und des Alters verlangt worden ist. Das ist nicht zwingend notwendig, sagt der HELP-Rechtskonsulent, denn es ist das Risiko eines Unternehmens darauf zu verzichten, die Vertragsfähigkeit seiner Kunden zu überprüfen.
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