18.03.2006
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Internet-Nepp samt Klagsdrohung gegen Kind
Seit einiger Zeit kursieren im Internet diverse "Angebote" von "heute gratis"-Diensten, die - was gut versteckt im Kleingedruckten steht – noch am Tag der Registrierung ab 24:00 Uhr zum kostenpflichtigen, teuren zwei-Jahres-Abo werden. Damit aber noch nicht genug: es wird sogar Eltern von Kindern, die auf solchen Nepp hineingefallen sind, gedroht die Kinder zu verklagen.
Da das rechtlich absolut nicht haltbarer ist, wird damit wohl nur eines bezweckt: Einschüchterung. |
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Zwei-Jahres-Abo für Hausaufgaben Die Kinder von Frau L. aus Oberösterreich lernen frühzeitig die Welt des Internets kennen. Auch die Schattenseiten, denn die elfjährige Tochter von Frau L. tappte in eine "hausaufgaben-heute.com"-Falle. Sie registrierte sich für eine – wie es heißt – "gratis-Testzeit" und handelte sich damit ein zweijähriges Abo um insgesamt 168 Euro ein.
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Rechtliches Vorgehen gegen "betrügerisches" Kind Als Frau L. diesen teuren Unsinn mit Hinweis auf die Minderjährigkeit ihrer Tochter stornieren wollte, bekam sie vom Betreiber der Seite, einer "Andreas & Manuel Schmidtlein GbR", ein Schreiben, in dem steht: "Es wurden bei der Anmeldung durch ihre Tochter ganz offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können. Wir weisen darauf hin, dass ein solches Verhalten nach geltendem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden."
Und weiter heißt es: Sollte es zutreffend sein, dass Ihre Tochter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses minderjährig war, so betrachten Sie den Vertrag als hinfällig. Bitte beachten Sie aber zugleich, dass wir in einem solchen Fall entsprechende Schadenersatzansprüche gegen ihre Tochter geltend machen und verfolgen werden und unsere Rechtsanwaltskanzlei sofort damit beauftragen werden."
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Rechtlich nicht haltbar Diese Drohung ist – gelinde gesagt – juristischer Unsinn, betont HELP-Rechtsberater Sebastian Schumacher: "Minderjährige können sich zu solchen Geschäften nämlich nur dann wirksam verpflichten, wenn die Eltern ihre Zustimmung dazu abgeben."
Selbst wenn ein falsches Alter angegeben wird, könnte das keine Schadenersatzansprüche auslösen, versichert Sebastian Schumacher.
Und zum Vorwurf der "Leistungs-Erschleichung" meint der Jurist: "Da unter-14-jährige strafunmündig sind, kommt eine Betrugsanzeige nicht in Betracht. Auch sonst wird man nicht von Betrug ausgehen können, weil der typische Bereicherungsvorsatz hier fehlt."
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Einschüchterung? Also könnte man das Schreiben als Versuch sehen unfreiwillige Kunden durch Einschüchterungen zum raschen Zahlen zu bringen, meint wohl nicht nur Arbeiterkammer-Konsumentenschützer Heinz Schöffl, der betont: "Natürlich sind die Briefe so formuliert, dass man möglichst Angst bekommt, dass man vielleicht dann doch zahlt, um sich Schererein zu sparen."
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Drei Monate Rücktrittsrecht Eine help-Aufforderung zur Stellungnahme ließ A&M Schmidtlein Gbr unbeantwortet. Dafür stellt AK-Experte Schöffl eindeutig klar, dass es keinerlei Grund gibt, sich einschüchtern zu lassen, denn man habe nicht nur das obligatorische 14-tägige Rücktrittsrecht, sondern sogar ein dreimonatiges, weil nicht ausführlich und klar genug auf das zweiwöchige Rücktrittsrecht hingewiesen wird.
Die AK sieht darin auch einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und will die fragwürdigen Anbieter auf Unterlassung klagen.
Wobei Heinz Schöffl allerdings auch weiß, "dass man den Unternehmen hier immer nachlaufen muss. Das heißt, solche Firmen tauchen auf, verschwinden wieder", und gehen wenig später mit einem neuen Schmäh auf Kundenfang.
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Hände weg von folgenden Seiten "heute-gratis"-Internetseiten vor denen Verbraucherschützer warnen sind: sms.heute, vornamen-heute, lehrstellen-heute, songtexte-heute, hausaufgaben.heute, witze-heute, steuer-heute, gedichte-heute, sternzeichen-heute, basteln-heute, tattoo-heute und routenplanung-heute. Und diese Liste kann keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
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HELP, das Konsumentenmagazin
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