26.03.2007
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Bausparverträge: Vorzeitige Auflösung kommt teuerBei einer vorzeitigen Auflösung von Bausparverträgen wird die staatliche Prämie nachträglich rückgerechnet, der Verwaltungskostenbeitrag wird fällig und der Sparzinssatz nachträglich reduziert. So sind die Kündigungskosten oft höher als der erzielte Zinsertrag, warnt die AK. |
Kontoführungs- und Kündigungsspesen |
Die vier Bausparkassen: |
ABV-Bausparkasse
Tarifname: Bausparen Kontoführungsspesen: 6,6 Euro/Jahr Verwaltungskostenbeitrag: 0,5% der Vertragssumme (bei einer Vertragssumme von 20.000 Euro sind das 100 Euro) Zinsrückverrechnung: Abzinsung auf 0,75% Rückrechnung der staatlichen Prämie: ja Auszahlung: 2 Wochen nach Kündigung |
Raiffeisen Bausparkasse
Tarifname: Spartarif Kontoführungsspesen: 4,22 Euro/Jahr Verwaltungskostenbeitrag: 1,7 der vereinbarten Sparleistung über Laufzeit (bei einer Sparleistung von 6.000 Euro sind das 102 Euro) Zinsrückverrechnung: Abzinsung auf 0,5% Rückrechnung der staatlichen Prämie: ja Auszahlung: zum jeweiligen Monatsletzten |
Wüstenrot
Tarifname: Dynamisches Bausparen Kontoführungsspesen: 5,08 Euro/Jahr Verwaltungskostenbeitrag: 0,5% der Vertragssumme (bei einer Vertragssumme von 20.000 Euro sind das 100 Euro) Zinsrückverrechnung: Abzinsung auf 1% Rückrechnung der staatlichen Prämie: ja Auszahlung: "nach einer angemessenen Bearbeitungsfrist" |
S-Bausparkasse
Tarifname: Plus Bausparen Kontoführungsspesen: 4,22 Euro/Jahr Verwaltungskostenbeitrag: das 1,5-fache des vereinbarten monatlichen Sparbetrages Zinsrückverrechnung: Halbierung der angesammelten Zinsen Rückrechnung der staatlichen Prämie: ja Auszahlung: "nach einer angemessenen Bearbeitungsfrist" |
AK-Tipps
Achten Sie auf die Kündigungskosten: Sie können einige hundert Euro betragen und den Zinsertrag zur Gänze "auffressen". Überlegen Sie daher vor Vertragsabschluss, ob Sie sich die monatliche Sparrate leisten können. Denn wird das vereinbarte Sparziel zu Laufzeitende nicht erreicht, wird trotzdem der Verwaltungskostenbeitrag für die Gesamtsumme fällig. Vereinbaren Sie daher im Zweifelsfall besser ein niedrigeres Sparziel bzw. eine niedrigere Vertragssumme. Bei Zahlungsproblemem ist es überlegenswert, zB die monatlichen Zahlungen auszusetzen, um später eíne einmalige Zahlung der ausstehenden Beträge zu leisten. Bei vorzeitiger Auflösung und sogenannter widmungsgemäßer Verwendung des Bauspargeldes muss die Bausparprämie nicht an das Finanzamt zurück gezahlt werden. Widmungsgemäße Verwendung sind vor allem: Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von Wohnhäusern und Wohungen, Ankauf von Baugründen, Maßnahmen der Bildung und Pflege. Wichtig ist, dass Sie bei Kündigung angeben, dass das Guthaben zB für Wohnraumschaffung, also widmungsgemäß verwendet wird. |
Zinsenspielereien |
Forderungen der AK |