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09.06.2007

Teure Auskunft

Dienstleistungen kosten etwas und so ist mittlerweile so gut wie jedem klar, dass man wenn man eine Telefonauskunft anruft, für die Information auch etwas zu bezahlen hat.


Dass aber - im Falle einer gewünschten Weiterverbindung - der Zähler auch zum Auskunftstarif mitläuft, ist nur wenigen bewusst.

Zum Auskunftstarif weiterverbunden
Anton S. rief, um die Nummer eines Bekannten zu erfragen, beim Telekom eigenen Auskunftsdienst 118877 an. Bevor sich aber ein Mitarbeiter bei ihm meldete, wurde ihm noch eine automatische Tonbandansage vorgespielt, erinnert er sich:

"Willkommen bei 118877 der Sofortauskunft von Telekom Austria. Dieser Anruf kostet maximal 1,352 Euro pro Minute nach Melden eines Mitarbeiters."

Eine Mitarbeiterin gab Herrn S. die gewünschte Rufnummer und bot ihm dann noch an:

"‚Darf ich sie weiter verbinden’ und ich hab gesagt ‚Ja, natürlich’, denn ich habe ja nicht angenommen, dass für die gesamte Gesprächsdauer, dieser Tarif verrechnet wird."

Der sich zu Buche schlug, wie Herr S. bei seiner nächsten Rechnung überraschend feststellen musste:

"Für ein 39 minütiges Gespräch 44 Euro 39"

Herr S. beeinspruchte die Rechnung, weil, wie er meint:

"Wenn man eine Parallele zieht, könnte eine Autowerkstatt für die Zeit bis das Auto abgeholt wird, den Werkstättentarif verlangen, das wären also 60 bis 70 Euro. Ich denke, das wird niemand verstehen."

Tonbandansage macht darauf aufmerksam
Uns schreibt die Telekom in einer Stellungnahme, dass, will ein Kunde über die Auskunft weiter verbunden werden:

"So gilt für die gesamte Dauer der Verbindung, das ist ab dem Melden des Operators bis zur Beendigung der letzten weitervermittelten Verbindung, der Auskunftstarif."

Außerdem werden die Kunden vor der Verbindung nochmals mit einer anderen Tonbandansage darauf aufmerksam gemacht. Mit den Worten:

"Bitte um etwas Geduld, wir verbinden sie zum Auskunftstarif"

Und abschließend schreibt die Telekom noch:

"Natürlich haben Kunden jederzeit auch die Möglichkeit, sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Auskunft über den Auskunftstarif und den Verrechnungsmodus zu erkundigen."

Bessere Information
Laut Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde RTR liegt in diesem Vorgehen keine Verletzung der so genannten "Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung" vor, da der Kunde ja auf den Auskunftstarif aufmerksam gemacht wurde.

Trotzdem wünscht sich AK-Konsumentenschützerin Daniella Zimmer künftig von den Anbietern eine konsumentenfreundlichere Information über die "entstehenden Kosten":

"Man muss ja bedenken, dass manchmal Konsumenten in einer abgelenkten Situation leicht zustimmen einer Frage ‚Wollen sie denn auch nun weiter verbunden werden’. Insofern muss die Auskunft darüber, dass nicht nur für die Beauskunftungszeit, nicht nur für das Weiterverbinden, sondern dass dieser hohe Tarif bis zur Beendigung des Gesprächs weiterläuft, also besonders deutlich erfolgen."

HELP, das Konsumentenmagazin
Jeden Samstag, 11:40 h, Ö1

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