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Enormer Preisaufschlag bei Theaterkarten
Wer für die Bestellung von Theater- oder Opernkarten die Dienste eines Kartenbüros in Anspruch nimmt, weiß natürlich, dass diese Dienstleistung etwas kostet. Wenn das Vermittlungshonorar aber das X-fache des Kartenpreises ausmacht, dann fehlt dafür auch dem enthusiastischesten Kunstliebhaber das Verständnis.
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Wochenende in Bratislava Vier befreundete Ehepaare wollten gemeinsam ein Wochenende in Bratislava verbringen. Auf dem Programm stand auch der Besuch einer Ballettaufführung im Nationaltheater der slowakischen Hauptstadt.
Kurt Noé-Nordberg aus Perchtoldsdorf hatte die Besorgung der Ballettkarten übernommen. Die Wiener Firma Elite Tours war ihm als Spezialist empfohlen worden und so bestellte er dort acht Karten für die Ballettpremiere, erzählt er.
Dann habe er die Rechnung bekommen und gesehen, dass pro Karte ein Besorgungspreis von 50 Euro verrechnet worden war.
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Stornogebühr Das schien dem Theaterfreund doch etwas sehr teuer und er fragte im Nationaltheater Bratislava nach, wo er erfuhr, dass der Preis für eine Karte neun Euro betrage.
Herr Noé-Nordberg stornierte daraufhin die Bestellung bei Elite-Tours – wofür eine Stornogebühr von acht Euro pro Karte fällig wurde - und bestellte die Ballettkarten per E-Mail direkt beim Nationaltheater Bratislava.
Das habe perfekt funktioniert, sagt er. Er habe eine E-Mail mit einer Bestätigung für die acht Karten bekommen mit dem Hinweis, die Karten eine Stunde vor Beginn bei der Theaterkasse abzuholen. Er sei mit der E-Mail dort gewesen, habe neun Euro pro Karte bezahlt, sonst nichts. Und die Gruppe sei in der dritten Reihe bei der Ballettpremiere gesessen.
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Nepp oder Wucher Angesichts dieser Aufschläge fragte Herr Noé-Nordberg bei help nach, ob einem solchen Nepp keine gesetzlichen Grenzen gesetzt sind.
Den Begriff "Nepp" gibt es im Gesetz nicht, wohl aber den des "Wuchers" und den der "Verkürzung über die Hälfte". Voraussetzung für das Vorliegen von Wucher ist, dass eine Zwangslage, eine Verstandesschwäche, die Unerfahrenheit oder die Gemütsaufregung eines Vertragspartners ausgenutzt wurde – sagt das Gesetz. Voraussetzungen, die im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.
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Verkürzung über die Hälfte Wohl aber die "Verkürzung über die Hälfte", sagt Help-Rechtskonsulent Sebastian Schumacher:
"Wenn der Preis für eine Ware oder Dienstleistung mehr als doppelt so teuer wie der gemeine Wert ist, dann spricht man von einer Verkürzung über die Hälfte. Der Aufschlag liegt weit über dem, was Kartenbüros normaler Weise an Aufschlag für den Ticket-Verkauf verrechnen. Hier liegt also eindeutig eine Verkürzung über die Hälfte vor.
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Stellungnahme von Elite Tours Elite-Tours versicherte help in einer Stellungnahme, der enorme Aufschlag sei Resultat eines bedauerlichen Irrtums. Der Kunde bekomme nun selbstverständlich auch die Stornogebühr zurück.
Schuld am Irrtum sei in erster Linie eine Mitarbeiterin, die auch ein Abendessen und die Betreuung durch einen örtlichen Reiseleiter mit eingerechnet habe. Und eine Mitschuld treffe auch die Oper in Bratislava, die Elite-Tours nicht über den Wegfall eines Premierenzuschlages ab September 2007 und über neue Preise für Ballettvorstellungen informiert habe.
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Preisauszeichnungsgesetz Hätte sich Elite-Tours allerdings an die Auflagen des Preisauszeichnungsgesetzes gehalten und angegeben, wie viel Prozent an Gebühren auf den Nettopreis eines Tickets aufgeschlagen werden, so wäre dieser "Irrtum" von vorneherein leicht vermeidbar gewesen.
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