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18.12.2009

VKI gewinnt Prozess gegen AvW

Der VKI hat die AvW Invest AG in einem Musterprozess für zwei Anleger geklagt und in erster Instanz recht bekommen. Anlass für die Klage war eine zugesagte, aber nicht eingehaltene Kapitalgarantie auf Genussscheine des Beteiligungsunternehmens.


Das Landesgericht Klagenfurt habe festgestellt, dass eine Rücknahmeverpflichtung und Kapitalgarantie vorliege und die AvW Invest daher den Rückkaufpreis bezahlen müsse, so der VKI in einer Aussendung. Rund 30.000 Euro wurden zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Finanzdienstleistungsassistent der AvW Invest hatte Anlegern im Jahr 1999 AvW-Anteile als Sparprodukt verkauft, das bessere Zinsen als ein Sparbuch biete, aber genauso sicher sei. Ein wesentliches Verkaufsargument sei laut VKI eine 100-Prozent-Kapitalgarantie und die Möglichkeit der jederzeitigen Rückwechslung der Anteile gewesen. Als Anleger im Oktober 2008 die Kapitalgarantie geltend machten und den Rückkauf zum aktuellen Kurswert verlangten, teilte die AvW Invest mit, dass man aufgrund von Liquiditätsproblemen keinen Rückkauf vornehmen könnte.

externen Link öffnenverbraucherrecht.at: Sieg gegen AvW

Artikel lesenVKI verklagt AvW wegen gesetzwidriger Klauseln (03.12.2008)

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