![]() 28.01.2010
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Verkaufsverbot für veraltete KindersitzeDie Novelle zur Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV), die heute von Verkehrsministerin Doris Bures (SP) zur Begutachtung verschickt wurde, beinhaltet wichtige Verbesserungen bei der Kindersicherung. So soll der Verkauf von Kindersitzen, die nicht der aktuellsten Prüfnorm entsprechen, verboten und auch der Handel von gebrauchten Sitzen durch Privatpersonen eingeschränkt werden. |
Veraltete Kindersitze |
Internationale Prüfnorm
Hintergrund: In der internationalen Prüfnorm ECE 44 sind die Mindestanforderungen festgelegt, die ein Rückhaltesystem für Kinder erfüllen muss, um eine Zulassung zu erhalten. Das ECE-Prüfzeichen muss auf jedem Kindersitz angebracht sein. Mit 02 oder gar 01 beginnende Nummern bezeichnen veraltete Sitzmodelle, die nicht mehr verwendet werden dürfen. Kindersitze, die mit der Prüfnummer 03 oder 04 beginnen, dürfen weiterhin verwendet werden. |
Gebrauchte Sitze |
Moderne Kindersitze |